Wie werde ich Tagesmutter? Voraussetzungen und Räumlichkeiten.

Es gibt wenig Vergleichbares als dem wundervollen Gefühl, Kinder auf ihrem Weg des Wachsens und Lernens begleiten zu dürfen. Als Tagesmutter oder Tagesvater siehst du jeden Tag in strahlende Kinderaugen, die neugierig die Welt entdecken und förderst deren Entwicklungen in einem wichtigen Lebensabschnitt. Gleichzeitig hilfst du Eltern, ihren Alltag zu bestreiten. Wenn dies deine Berufung ist, erfahre hier, was es braucht, um Tagesmutter oder -vater zu werden.

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Tagesmutter werden

Um als Tagesmutter oder -vater arbeiten zu können, muss eine Grundqualifizierung erworben werden, meist eine Pflegeerlaubnis vorliegen und dementsprechend alle damit verbundenen Voraussetzungen, wie unter anderem an die Räumlichkeiten, erfüllt sein.

Für einen schnellen Überblick zeigen wir dir nun genau, was es alles braucht, um Tagesmutter oder Tagesvater zu werden.

Pädagogische Grundqualifizierung

Die Tagesmutter Ausbildung in Form der Grundqualifizierung bildet die fachliche sowie pädagogische Basis. Diese wird über das Besuchen eines entsprechenden Kurses erworben, welcher von verschiedenen Bildungsträgern angeboten werden kann.

Mit erfolgreichem Abschließen, werden, je nach Kurs, ein Zertifikat oder mehrere Zertifikate vergeben. Der Kurs gliedert sich in der Regel in einen tätigkeitsvorbereitenden Teil und einen tätigkeitsbegleitenden Teil, sodass die Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater schon nach Abschließen des tätigkeitsvorbereitenden Teils und bei vorliegen aller weiteren Voraussetzungen - mehr dazu im Folgenden - die Tätigkeit aufnehmen kann.

Die konkrete Ausgestaltung sowie die Prüfungsmodalitäten im Rahmen der Grundqualifizierung können sich deutschlandweit unterscheiden. Orientiere dich daher immer an deiner Region.

Außerdem ist meist ein Kontingent für Fortbildungen pro Jahr vorgesehen.

Pflegeerlaubnis

Laut §43 SGB VIII ergibt sich, dass dann eine Erlaubnis zur Kindertagespflege notwendig ist, wenn gleichzeitig folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Tätigkeit der Tagespflegeperson:

  • findet außerhalb der elterlichen Wohnung statt
  • umfasst insgesamt über 15 Stunden pro Woche
  • während eines Teils des Tages
  • erfolgt gegen Entgelt
  • soll länger als drei Monate dauern

Um die Erlaubnis zu erhalten, muss die angehende Tagesmutter oder der angehende Tagesvater bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu zählen in der Regel:

  • Grundqualifizierung s.o.
  • Kindgerechte Räumlichkeiten
  • Gesundheitsnachweis vom Arzt
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Unfall- sowie Haftpflichtversicherung
  • Kurs in Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die Erlaubnis ermächtigt dann zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Den Antrag zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis stellst du in der Regel bei deinem zuständigen Jugendamt.

Die Erlaubnis wird außerdem nur erteilt, wenn die Tagespflegeperson für die Tagespflege geeignet ist. Was das bedeutet, schneiden wir nachfolgend kurz an.

Weiterführende Infos findest du unter: Pflegeerlaubnis für die Kindertagespflege.

Eignung zur Kindertagespflege

Wie bereits zuvor erwähnt, erhält die Tagesmutter bzw. der -vater nach §§ 23 Abs. 3, 43 Abs. 2 SGB VIII die Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn sie für die Kindertagespflege geeignet ist. Das SGB VIII führt jedoch nicht näher aus, welche Anforderungen damit konkret einhergehen.

Deshalb hat sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) intensiv mit der Frage der Eignung von Kindertagespflegepersonen beschäftigt, dabei potenzielle Kriterien für die Eignung erarbeitet und diese in einer Handreichung publiziert.

An dieser Stelle gehen wir auf die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte im Sinne eines schnellen und prägnanten Überblicks ein. Tiefergehende Einblicke kannst du der Handreichung: Eignung von Kindertagespflegepersonen entnehmen.

Persönliche Eignung

In der Kindertagespflege ist die Bildung und Erziehung der Kinder durch die Kindertagespflegeperson von großer Bedeutung.

Darüber hinaus ist aufgrund der engen Beziehung zwischen Kindern, Eltern und Kindertagespflegeperson sowie der überwiegenden Abwesenheit institutionalisierter Betreuung die Überprüfung der persönlichen Eignung entscheidend hinsichtlich der Betreuungsqualität und dem Kindeswohl.

Um diese Eignung zu prüfen, können folgende Merkmale herangezogen werden. Die Merkmale lassen sich in subjektive und objektive Merkmale unterscheiden. Erstere lassen sich nochmals in vier Kategorien gliedern:

Subjektive Merkmale

Beziehung zu Kindern
  • Freude und Erfahrung am/im liebevollen Umgang mit Kindern
  • Glaubhafte Motivation hinsichtlich der Tagespflegetätigkeit
  • Interesse an Betreuung und Erziehung
  • Akzeptanz der Kindesperönlichkeit sowie Wahrung v. Kinderrechten
  • Empathie bzgl. Bedürfnisse sowie Verzicht auf Gewaltanwendung
Beziehung zu Erwachsenen
  • Tolerieren und Anerkennen anderer Erziehungsstile und Lebensmodelle
  • Offenheit zum wertschätzenden Austausch sowie zur Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
Persönliche Eigenschaften
  • Gefestigte Persönlichkeit, die physisch und psychisch belastbar ist
  • Zuverlässigkeit und Verantwortung an den Tag legen, sowie Vorbild sein
  • Flexibilität und professioneller Umgang mit Stress
  • Kooperations-, konflikt- sowie kritikfähig
  • Organisationsvermögen sowie Fähigkeit, den Tag zu strukturieren und gesunde Mahlzeiten zuzubereiten
  • Lern- und Entwicklungsbereitschaft
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Verschwiegenheit
Haltung zur Kindertagespflege
  • Positive sowie engagierte Haltung zur Kindertagespflege
  • Interesse an fachlichen Bildungsfragen sowie Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Bereitschaft, sich rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen anzunehmen sowie Interesse an einer langfristigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Objektive Merkmale

  • mind. 18 Jahre alt
  • guter Hauptschulabschluss
  • deutsche Sprachkenntnisse (meist. Level B2)
  • geregelter Aufenthaltsstatus
  • geregelte finanzielle Verhältnisse

Kindgerechte Räumlichkeiten

Hinsichtlich kindgerechter Räumlichkeiten ist bedeutend, dass die Räumlichkeiten, in denen Kindertagespflege stattfindet, die Sicherheit und das Wohl der Kinder gewährleisten. Zudem sollten die Kinder sich in diesen Räumen wohl fühlen, altersgemäß entwickeln können und individuell gefördert werden.

Folgende Kriterien werden in der Praxis häufig bei der Beurteilung herangezogen:

  • Sicherheitsstandards für Kinder sind erfüllt, basierend auf Alter und Entwicklung.
  • Angemessene Raumzahl und Größe entsprechend der Anzahl der Kinder.
  • Ausreichend Platz zum Spielen und Bewegen.
  • Spielzeug und Möbel fördern altersgerechte Erfahrungen und Entwicklung.
  • Raumangebot für Ruhephasen und Mittagsschlaf.
  • Platz für gemeinsame Aktivitäten und Mahlzeiten.
  • Kindgerechter und leicht zugänglicher Sanitärbereich.
  • Wickeltisch für Kleinkinder.
  • Wohnung erfüllt hygienische Standards für ein gesundes Aufwachsen.
  • Tierhaltung ist mit den Eltern und dem öffentlichen Träger abgestimmt.
  • Die Räume, in denen die Kindertagespflege stattfindet, müssen rauchfrei sein.
  • Helle, einladende und praktisch gestaltete Wohnung.

Frage am besten bei deinem zuständigen Jugendamt nach, welche Kriterien in deinem Fall angelegt werden. So kannst du alle Vorkehrungen treffen, damit es nicht zu einem Versagen der Erlaubnis kommt.

Sollte deine Wohnung den Anforderungen nicht entsprechen, hast du auch die Möglichkeit, Räumlichkeiten anzumieten.

Das Jugendamt überprüft nicht nur während des Genehmigungsverfahrens die Eignung der Räumlichkeiten für die Kindertagespflege. Es kann in diesem Zusammenhang auch unangekündigte Besuche durchführen.

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Laut §72a SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen für die Tagespflege vermitteln, die wegen gewisser Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Aus diesem Grund wird von der angehenden Tagesmutter bzw. des -vaters ein erweitertes Führungszeugnis verlangt.

Dieses müssen sie dann eigenständig beantragen, wobei eine Gebühr 13€ anfällt. In wenigen Fällen übernimmt das Jugendamt diese Gebühr (auf Antrag).

Tatsächlich erstreckt sich die Eignung nicht allein auf die Kindertagespflegeperson. Es ist vielmehr eine stille Voraussetzung, dass keinerlei andere Gefahren oder Risiken im nahen Umfeld der Kindertagespflege existieren. Daher wird bei Tagespflege in den Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson auch auf die Familienmitglieder, die im Haushalt leben, geachtet.

Aus diesem Grund wird in der Regel bei Personen über 18 Jahren (teilweise sogar ab über 14 Jahren), die im gleichen Haushalt leben, ein (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Hierfür ist allerdings deren Zustimmung erforderlich.

Darüber hinaus kann das Jugendamt im Rahmen der Vermittlung durch selbiges auch bei erlaubnisfreier Kindertagespflege ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.

Gesundheitsnachweis

Für die Ausübung der Tätigkeit ist die körperliche und seelische Gesundheit der Tagesmutter bzw. des Tagesvater sehr wichtig. Daher wird meist, spätestens aber im Rahmen der Pflegeerlaubnis ein Gesundheitsnachweis verlangt.

Augenmerk liegt dabei auch auf psychischen Erkrankung und Suchterkrankungen; bspw. hinsichtlich Drogen, Tabletten, Alkohol, oder Essstörungen.

Der Nachweis zur gesundheitlichen Eignung ist in der Regel in Form eines Gesundheitszeugnis vom Hausarzt oder ggf. beim Gesundheitsamt vor Ort erhältlich.

Kurs in Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern

Ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder ist Voraussetzung und auch als Nachweis für die Pflegeerlaubnis erforderlich. Dieser sollte nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.

Kurse werden beispielsweise vom Deutschen Roten Kreuz und vielen anderen Institutionen angeboten. Dieser ist dann in regelmäßigen Abständen, beispielsweise alle 2 Jahre, zu wiederholen.

Erkundige dich am besten bei deinem zuständigen Jugendamt, wo du diesen Kurs absolvierst und welche Regelungen gelten.

Hausbesuch durchs Jugendamt

Im Zusammenhang der Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege, aber auch im Nachkommen der fortlaufenden Eignungsüberprüfung, können angemeldete und unangemeldete Hausbesuche durch das Jugendamt stattfinden.

Ein vereinbarter Hausbesuch findet zunächst im Rahmen der Erlaubniserteilung für die Kindertagespflege statt.

Dieser Hausbesuch dient in erster Linie zur Prüfung der räumlichen Bedingungen anhand der relevanten Kriterien s.o. Ggf. empfiehlt die Fachberatung auch Anpassungen, deren Umsetzung für die spätere Erlaubniserteilung erforderlich sind.

Gelegentlich kann es nachträglich zu einer erneuten Überprüfung in Form eines unangekündigten Besuchs kommen. Diese Besuche erfordern aber einen klar begründeten Verdacht. Dies können beispielsweise konkrete Hinweise auf eine inzwischen geänderte Eignung der Kindertagespflegeperson sein, die nach der ursprünglichen Erlaubniserteilung aufgetreten sind.

Generell finden diese Besuche statt, um sicherzustellen, dass die Kindertagespflegepersonen weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Qualität der Betreuung fortwährend gewährleistet ist.

Meldepflicht ans Jugendamt

Das Jugendamt muss gemäß §43 Abs. 3 SGB VIII über relevante Vorfälle informiert werden, die für die Betreuung der Tageskinder von Bedeutung sind.

Solche Vorfälle können den Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch des Tageskindes, schwerwiegende oder ansteckende Krankheiten beim Tageskind oder in der Tagesfamilie sowie Änderungen der angegebenen Daten der Tagespflegeperson oder der Tagesfamilie umfassen.

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Es erfolgt keine Vermittlung von Tagespflegepersonen durch tageshelden.de. Weder stellen wir direkt Betreuung zur Verfügung, noch suchen wir persönlich bestimmte Betreuer aus und schlagen sie Betreuungssuchenden vor oder umgekehrt. Tageshelden.de überprüft nicht die Identität und persönlichen Angaben der Betreuer. Bitte informiere dich in unserem Sicherheitsbereich darüber, wie du dies selbst tun kannst.

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