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Ausbildung zur Tagesmutter: Qualifizierung und Prüfungsmodalitäten

Die Ausbildung einer Tagesmutter sieht eine Grundqualifizierung vor. Diese legt neben weiteren Voraussetzungen die Basis, um als öffentlich geförderte Tagesmutter arbeiten zu können. Diese Ausbildung ist wesentlicher Bestandteil für die professionelle und verantwortungsvolle Betreuung von Kindern. Finde darum gleich hier mehr über die erforderlichen Qualifizierungsvoraussetzungen, Prüfungsmodalitäten, pädagogischen Inhalte, Praxiserfahrungen und Fortbildungsmöglichkeiten heraus.

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Ausbildung zur Tagesmutter

Um als Tagesmutter oder -vater arbeiten zu können, muss eine Grundqualifizierung erworben werden, meist eine Pflegeerlaubnis vorliegen und dementsprechend alle damit verbundenen Voraussetzungen, wie unter anderem an die Räumlichkeiten erfüllt sein.

Da die Grundqualifizierung die fachliche Basis bildet, gehen wir im Folgenden fast ausschließlich auf sie ein und klären auf, was genau dahinter steckt und wer sie erlangen kann.

Für einen vollständigen Überblick gehen wir aber zunächst auf die Hintergründe zur fachlichen Qualifikation von Tagespflegepersonen in Deutschland ein. Denn die Qualifizierung hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt.

Aktuelle Situation zur Qualifizierung

Das Bundesgesetz sieht im SGB VIII § 23 (3) vor, dass Tagespflegepersonen über über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

In der Praxis bedeutet dies im Allgemeinen, dass die erforderliche Qualifizierung durch den erfolgreichen Abschluss eines Grundqualifizierungs-Kurses bei einem Bildungsträger erlangt werden muss - der sogenannten Grundqualifizierung - oder über eine pädagogische Ausbildung erreicht wird.

Hierbei hervorzuheben ist allerdings, dass jeder Jugendamtsbezirk die Qualifizierungsvoraussetzungen eigenständig regelt. Dies führt bundesweit zu einer heterogenen Qualifizierungsstruktur von Tagespflegepersonen, die von pädagogischen Berufsabschlüssen bis hin zu Tagespflegepersonen ohne formale Qualifikation reicht.

Die Grundqualifizierung

Die Mehrzahl der Tagespflegepersonen in Deutschland haben die Grundqualifizierung . Diese wird über das Besuchen eines entsprechenden Kurses erworben. Mit erfolgreichem Abschließen wird ein Zertifikat(e) vergeben. In diesem Sinne sind grundsätzlich zwei Richtlinien zur Vergabe des Zertifikats zu unterscheiden:

  1. Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten .
  2. Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten.

In dem meisten Bundesländern wird heute die Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem QHB mit 300 Unterrichtseinheiten bzw. eine bundeslandspezifische Variante dessen vorausgesetzt.

Wende dich am besten an dein lokales Jugendamt, um zu erfahren, welche Qualifizierung als Basis benötigt wird.

Welche Prüfungsmodalitäten erwarten mich?

Nach erfolgreicher Lernergebnisfeststellung, z.B. durch eine schriftliche Abschlussarbeit (bspw. dem Erarbeiten einer Konzeption) und/oder eines mündlichen Kolloquiums, wird bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen und Vorlage verschiedener Nachweise, das Zertifikat vergeben.

In diesem Zusammenhang kann die genaue Art der Ergebnisfeststellung je Bundesland und Bildungsträger variieren - bspw. könnte auch die Bearbeitung einer Fallsituation als Lernergebnisfeststellung in Frage kommen.

Damit du im Vorfeld informiert bist, zeigen wir dir auch gleich welche Zugangsvoraussetzungen das im Detail sind.

Grundsätzliche Zugangsvoraussetzungen und Nachweise für die Erteilung des Zertifikats der Grundqualifizierung

  • Nachweis des Abschlusszeugnisses mindestens der Zweige der Sekundarstufe (mind. Hauptschulabschluss) oder eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses in beglaubigter Form (z.B gleichwertige Bildungsabschlüsse anderer Länder)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die meist mind. dem Europäischen Referenzrahmen der Stufe B2 entsprechen.

Wo kann ein Kurs zur Grundqualifizierung absolviert werden?

Tatsächlich gibt es mehr als 350 Bildungsträger, die mit dem Bundesverband für Kindertagespflege e.V. kooperieren und Grundqualifizierungskurse anbieten. Darunter finden sich unter anderem folgende Anlaufstellen:

  • Jugendämter
  • Tageselternvereine
  • Volkshochschulen
  • Bildungs- und Weiterbildungszentren
  • Wohlfahrtsverbände (u.a. AWO, Caritas,...)
  • Familienzentren
  • Kinder- und Jugendhilfen

Erkundige dich am besten über das lokale Jugendamt nach dem Bildungsträger, der für dich in Frage kommt. Auf diese Weise kommst du in der Regel am schnellsten zum Ziel.

Was, wenn ich schon eine qualifizierende pädagogische Ausbildung mitbringe?

Umso besser, denn damit verkürzt sich deine Grundqualifizierung in der Regel.

Die Regelungen hierfür können je Bundesland unterschiedlich ausfallen. Generell gilt, dass Personen mit einschlägigen Aus- und Vorbildungen nach § 7 Absatz 2 KiTaG (Aus- und Vorbildungen) einen reduzierten Qualifizierungsumfang erfüllen müssen, sofern das kommunale Jugendamt diese Regelung unterstützt.

Erkundige dich diesbezüglich bei deinem kommunalen Jugendamt. Es vereinbart in diesem Fällen gemeinsam mit den Teilnehmer*innen der Qualifizierungsmaßnahme den Umfang.

Ab wann kann ich tätig werden?

Die Grundqualifizierung ist in der Regel aufgeteilt in einen vorbereitenden und einen tätigkeitsbegleitenden Teil. Hintergrund ist, dass bereits mit Abschließen des vorbereitenden Teils und vorliegen der Pflegeerlaubnis die Tätigkeit als Tagesmutter oder -Vater aufgenommen werden kann.

Inhalte der Grundqualifizierung

Um dir ein Beispiel für die Inhalte der Grundqualifizierung an die Hand zu geben, findest du im Qualifizierungskonzept für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) Inhalte und Modalitäten.

Für einen schnellen Überblick kannst du einen Blick auf Modultitel werfen. Diese geben dir einen groben Überblick über die, in der Grundqualifizierung, behandelten Themen:

Kurs 1: Tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung (50 UE)

  1. Einführung in die Qualifizierung
  2. Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
  3. Kinderrechte und Kinderschutz: Schwerpunkt Kindeswohlgefährdung
  4. Kindersicherheit und Umgang mit Risiken in der Kindertagespflege
  5. Selbstständigkeit und Businessplan (1. Teil)
  6. Konzeption und Qualitätsentwicklung (1. Teil)
  7. Beziehung, Interaktion und Kommunikation
  8. Pädagogische Alltagsgestaltung
  9. Zwischenbilanz: Reflexion Kurs 1

Kurs 2: Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung (250 UE)

  1. Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
  2. Kinderrechte und Kinderschutz
  3. Hygiene, Ernährung, Gesundheit
  4. Aufbau Kindertagespflegestelle (Geschichte KTP im Kontext der Entwicklung (sozial-)päd. Berufe verstehen) KTP für Kinder von 0 bis 14 Jahren
  5. Sicherheit im Alltag
  6. Selbstständigkeit und Businessplan (2. Teil)
  7. Vertretungsmodelle realisieren
  8. Ressourcen und Kraftquellen kennen
  9. Selbstständigkeit und Businessplan (3. Teil)
  10. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (Modelle wie TIGER, Rechtsformen z. B. GbR), „Großtagespflege“
  11. Vorbereitung Praxisphase (s. unter III Weitere Rahmenbedingungen)
  12. Konzeption und Qualitätsentwicklung (2. Teil)
  13. Reflexion: Praxisphase
  14. Pädagogische Alltagsgestaltung
  15. Beziehung, Interaktion und Kommunikation
  16. Kinderschutz in der Kindertagespflegestelle
  17. Reflexionsphase
  18. Praxisbegleitender Kursabschluss

Fortbildung

Kläre die Notwendigkeit und Möglichkeiten in Sachen Fortbildung immer mit deinem zuständigen Jugendamt ab. Denn die Regelungen können sich diesbezüglich regional unterscheiden.

So sieht beispielsweise das Bundesland Baden-Württemberg einen jährlichen Fortbildungsumfang von 20 Unterrichtseinheiten vor. In diesem konkreten Fall wird dies in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) geregelt.

Inhalte der Fortbildung können sich dabei beispielsweise auf Themen wie Kinderschutz, Kinderrechte, Inklusion, Diversität, Sprachbildung, Eingewöhnung, Ernährung oder Hygienepraxis erstrecken.

Finanzierung

Gerade für junge Einsteiger spielen die Kosten eine große Rolle. Damit du abschätzen kannst, welche Beträge für die Grundqualifizierung entstehen, zeigen wir kurz auf, welche Kosten mit der Grundqualifizierung verbunden sind und wie du diese weiter senken kannst.

Kosten

Tatsächlich können die Kosten für die Grundqualifizierung mehrere hundert bis tausend Euro betragen. In einigen Fällen werden die Kosten jedoch staatlich gefördert oder vom Jugendamt übernommen, um die Professionalisierung und Qualifizierung von Tagesmüttern zu unterstützen.

Kostenübernahme

Es ist ratsam, sich bei den örtlichen Jugendämtern, Tageselternvereinen oder Bildungsträgern nach den genauen Kosten und möglichen Fördermöglichkeiten für die Grundqualifizierung zur Tagesmutter zu erkundigen. Auf diese Weise kannst du herausfinden, welche finanziellen Unterstützungen zur Verfügung stehen und wie hoch die individuellen Kosten für die Ausbildung sein werden.

Eventuell besteht auch die Möglichkeit bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) einen Bildungsgutschein für diesen Zweck zu erhalten.

Nachfragen kann sich lohnen.

Wie geht es weiter, wenn ich die Grundqualifizierung abgeschlossen habe?

Zur Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Welche das im Detail sind, erfährst du in unserem Beitrag: Tagesmutter werden.

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