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Wie hoch ist das Gehalt als Tagesmutter?

Das Einkommen einer Tagesmutter in Deutschland kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der betreuten Kinder, die Betreuungszeiten, die Region und die individuell vereinbarten Betreuungskosten bzw. dem Vergütungsmodell. Erfahre gleich hier, auf welches Gehalt eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kommen kann.

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Grundlagen

Vorweg erklären wir dir Grundlagen, damit du verstehst, wie eine Tagespflegeperson im Zusammenhang ihres Verdienstes einzuordnen ist. Dabei setzen wir den Fokus auf die freiberufliche Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter bzw. -vater, da dies auf die Mehrheit der Tageseltern in Deutschland zutrifft.

Vertragsverhältnis

Zwischen einer in Deutschland tätigen selbstständigen Tagesmutter und den Eltern besteht in der Regel ein privatrechtliches Vertragsverhältnis. Dieses Vertragsverhältnis wird oft als Betreuungsvertrag bezeichnet und schriftlich festgehalten. In diesem Vertrag werden neben den Betreuungsmodalitäten die rechtlichen und finanziellen Vereinbarungen für die Betreuung des Kindes festgelegt.

Freiberufler

Laut § 6 der Gewerbeordnung müssen selbstständige Tagesmütter und -väter ihre Arbeit nicht offiziell als Gewerbe anmelden. Stattdessen gelten sie als Freiberufler, solange sie nicht mehr Kinder betreuen, als in ihrem Bundesland erlaubt ist.

Steuerliche Behandlung

Sofern nicht in einem Angestelltenverhältnis - z.B. angestellt über die Eltern oder über öffentliche oder freie Träger -, gelten Betreuungspersonen in der Kindertagespflege grundsätzlich als selbstständig bzw. als Freiberufler. In diesem Zusammenhang müssen sie sich beim Finanzamt, bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung als selbstständig tätige Kindertagespflegeperson anmelden.

Wer sich als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig machen möchte, unterliegt selbstverständlich auch der Steuerpflicht. Selbstständige und Freiberufler müssen in diesem Zusammenhang jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dabei wird der Gewinn aus ihrer Tätigkeit versteuert und über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausgewiesen. Da sie im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet haben, entfällt die Gewerbesteuer.

Faktoren, die den Verdienst beeinflussen

Betrachten wir im Folgenden die Faktoren, die den Verdienst einer freiberuflich tätigen Tagesmutter oder -vater maßgeblich beeinflussen.

Vergütungsmodelle

Hinsichtlich der Vergütung kommen grundsätzlich drei Modelle als Möglichkeit in Betracht.

  • Private Vergütung: Im Rahmen eines ausschließlich privatrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson, kann die Tagesmutter bzw. -vater ein Betreuungsgeld verlangen. Hierbei zahlen die Eltern direkt an die Kindertagespflegeperson, ohne dass das Jugendamt in finanziellen Belangen beteiligt ist. Die Höhe des Betreuungsgeldes kann hierbei selbständig festgelegt werden. Doch hier gibt es Grenzen. Denn die theoretische Möglichkeit, ohne staatliche Förderung, allein auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages mit den Kindeseltern, ein Tagespflegeverhältnis zu finanzieren, ist praktisch aufgrund der dann ausschließlich von den Eltern zu tragenden hohen Kosten, kaum vorstellbar. Insbesondere, wenn die zu zahlenden Beträge stark von denen der öffentlich geförderten Betreuungsplätzen abweichen und somit das Konkurrenzgefälle hinsichtlich Betreuungskosten gegenüber öffentlich geförderten Betreuungsplätzen zu groß ist.
  • Öffentliche Förderung der Kindertagespflege über das zuständige Jugendamt: Pro Kind und Betreuungsstunde erhalten Tagesmütter/Tagesväter vom Jugendamt in der Regel eine laufende Geldleistung. Das gilt für ein öffentlich gefördertes Betreuungsverhältnis, wenn die Vermittlung durch das Jugendamt zustande kommt, Eltern für die Betreuung in der Kindertagespflege eine öffentliche Förderung beim Jugendamt beantragt haben. Die Beträge sind meist anhand der Betreuungsstunden, des Alters des Kindes sowie in Abhängigkeit der Qualifikation der Kindertagespflegeperson gestaffelt und variieren innerhalb Deutschlands teils erheblich. So kann die Spanne von wenigen Euro bis in seltenen Fällen hohen einstelligen Eurobeträgen pro Kind und Stunde reichen . Auch gestaffelte Monatspauschalen sind in diesem Zusammenhang denkbar.
  • Öffentliche Förderung und zusätzlich private Vergütung: Auch Mischformen sind denkbar. Zum Beispiel kann unter Umständen zusätzlich zu den öffentlichen Geldern eine private Zuzahlung - z.B. für Zusatzleistungen wie Kosten der Verpflegung und Kosten von Ausflügen - der Eltern an die Kindertagespflegeperson vereinbart werden. Aber aufgepasst, denn je nach dem, wie diese Zuzahlungen ausgestaltet sind, ranken sich rechtliche Kontroverse um dieses Thema vgl. Urteil 2016 Urteil 2018.

Betreuungszeit

Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege, aber auch im Zuge einer allein privatrechtlichen Betreuungssituation, stellt die vereinbarte Betreuungszeit ein Faktor dar, welcher den Verdienst als Tagesmutter beeinflusst.

Alter des Kindes

In manchen Bundesländern gibt es hinsichtlich Vergütung der Betreuungsstunden eine Staffelung nach Alter bzw. Altersgruppierungen. So werden beispielsweise in Baden-Württemberg verschiedene Stundensätze für Kinder unter drei Jahren und Kinder über drei Jahren gezahlt .

Qualifikation der Tagespflegeperson

In Teilen gibt es je Landesregelungen hinsichtlich Vergütung qualifikationsbezogene Differenzierungen. Beispielsweise kann hier zwischen der 160-Stunden (DJI) bzw. 300-Stunden (QHB) Grundqualifizierung unterschieden werden.

Behandlung von Fehlzeiten

Auch die Regelungen für Urlaubs- oder Krankheitszeiten variieren stark und können, je nach Ort, unterschiedliche Auswirkungen auf das Einkommen haben.

So wird in einigen Fällen die Bezahlung während Abwesenheitszeiten bis zu einer festgelegten maximalen Anzahl von Tagen fortgesetzt. Manche Kommunen zahlen ohne eine solche Tagesbegrenzung, während andere überhaupt keine Vergütung für Zeiten der Abwesenheit leisten.

Laufende Kosten

  • Kosten für Räumlichkeiten: Wurden Räume zur Betreuung angemietet, fällt die Miete als laufender Kostenposten an. Je nach dem, in welcher Region und Lage sich diese befinden, können die Mietkosten recht unterschiedlich ausfallen. Außerdem fallen meist typische Nebenkosten für Strom, Wärme, Wasser und Müll an.
  • Beiträge für Versicherungen: Wenn es um die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson geht, werden verschiedene Versicherungen relevant. Hierzu zählen u.a. die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung/Pflegeversicherung (sofern nicht Familienversichert), die Unfallversicherung, ggf. eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung. Im Rahmen der öffentlichen Förderung werden einige dieser Versicherungen teilweise oder gar ganz erstattet.

Weitere Kosten

  • Materialkosten: Auch Kosten für Spielzeug und Spiele, Bilderbücher, Bastelbedarf oder Ausstattung schlagen als Kosten auf. Zwar sollten diese in der Geldleistung inkludiert sein, dürfen aber dennoch nicht unterschätzt werden.
  • Kosten für Fortbildungen: Abhängig von der Art der Weiterbildung, müssen die Kosten entweder vollständig von der Tagespflegeperson getragen werden oder das Jugendamt übernimmt auf Antrag einen Teil der Kosten in Form eines Zuschusses. In einigen Regionen sind die Weiterbildungsprogramme auch komplett kostenfrei.
  • Vertragszeiten: Wenn Tageseltern die im Vertrag vereinbarte Betreuung nicht sicherstellen können, müssen sie eine Ersatzbetreuung organisieren und die damit verbundenen Kosten tragen. Das gilt jedoch nicht für die Ersatzbetreuung bei Krankheit, im Rahmen einer öffentlichen Förderung. In diesem Fall muss das Jugendamt für eine Ersatzbetreuung sorgen. Rechtsgrundlage hierfür ist §23 SGB VIII Abs. 4. Weitere Informationen findest du in Tagesmutter krank: So ist die Ersatzbetreuung geregelt.

Beispiel für ein mögliches Gehalt

Nehmen wir eine Kindertagespflegeperson in Baden-Württemberg als Beispiel:

Laut kürzlicher Untersuchung im Auftrag des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. kann diese im Rahmen einer öffentlichen Förderung, ausgehend von einem Stundensatz zwischen 5,5€ und 6,5€, auf ein Nettojahreseinkommen von 20.116€ kommen .

Tatsächlich liegt dieser Satz laut Landesverband Kindertragespflege Baden-Württemberg bereits höher .

Vergleich der verschiedenen Vergütungsmodelle

Für einen kurzen Überblick, hier nochmal die wichtigsten Unterschiede der Vergütungsmodelle auf einen Blick. Dabei ergeben sich die Förderleistungen im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege aus §23 SGB VIII und stellen sich im Vergleich zum privaten Vergütungsmodell wie folgt dar.

AspektPrivate VergütungÖffentlich gefördert
Preisgestaltungselbst bestimmbarvorgegeben
ZahlungenZahlungen durch Elternregelmäßige und geregelte Zahlungen
Fortbildungen-Anspruch auf Förderung
Altersvorsorge-Anspruch auf Förderung (50%)
Versicherung-Anspruch auf Förderung für Unfallversicherung (100%), Kranken- und Pflegeversicherung (50%)

Tipps zum Mitnehmen

Halte finanzielle Modalitäten gemeinsam mit den Eltern im Betreuungsvertrag fest.

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